Praxis für Psychotherapie Claudia Lukas, Sömmerda

Verhaltenstherapie für Erwachsene

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Kostenübernahme

Gesetzliche Versicherung

Verhaltenstherapie gehört als Richtlinienverfahren zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherer und wird via Chipkarte von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Am Anfang haben Sie 5 probatorische Sitzungen, die antrags -und genehmigungsfrei sind. Auf Grundlage dieser Sitzungen stelle ich als Therapeut und Sie als Patient gemeinsam einen Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse. Diesem Antrag ist eine Bescheinigung des behandelnden Haus-oder Facharztes über den körperlichen Befund beizufügen (Konsiliarbericht). Nach Erteilung der Genehmigung können die Therapiestunden fortgesetzt werden.

Private Versicherung

Private Versicherungen übernehmen in der Regel verhaltenstherapeutische Behandlungen bei einem psychologischen Psychotherapeuten, wenn der Behandler approbiert ist und ein so genanntes Richtlinienverfahren zur Anwendung kommt (Verhaltenstherapie gehört zu dieser Gruppe). Die genauen Konditionen variieren von Kasse zu Kasse jedoch sehr und sind von Ihnen als Patient genauer in Erfahrung zu bringen.

Beihilfe

Verhaltenstherapie ist beihilfefähig, gemäß der in dem jeweiligen Bundesland zu Grunde liegenden Beihilfeordnung. Üblicherweise sind auch hier die probatorischen Sitzungen antrags- und genehmigungsfrei, ähnlich wie bei den gesetzlichen Krankenkassen. Auch hier wird nach diesen Sitzungen von Therapeut und Patient ein Antrag auf der Beihilfestelle gestellt. Eine Bescheinigung Ihres Haus- oder Facharztes ist zuvor anzufordern und dem Beitrag beizulegen. Nach Erteilung der Genehmigung wird auch hier die Therapie fortgesetzt. Die private Zusatzversicherung schließt sich in den meisten Fällen ohne neuerliche Prüfung der Übernahme durch die Beihilfe an.

Selbstzahler

Einige meiner Angebote (z.B. Paartherapie und Beratungsleistungen) gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Die Honorare hierfür orientieren sich an der GOP und werden im persönlichen Gespräch vereinbart.